Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist per Gesetz verpflichtet, sich bei einer anerkannten Krankenkasse grundzuversichern. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wesentliche: von den gedeckten Leistungen über die Versicherungsmodelle bis hin zu den Möglichkeiten, bei den Prämien zu sparen.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) besteht für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine Versicherungspflicht. Das gilt für:
Wer sich nicht fristgerecht anmeldet, wird von der kantonalen Behörde einer Kasse zugewiesen – in der Regel nicht der günstigsten. Es lohnt sich daher, aktiv zu vergleichen und selbst zu wählen.
Der Leistungskatalog ist im KVG abschliessend definiert und gilt für alle zugelassenen Krankenkassen identisch. Folgende Leistungen sind gedeckt:
Konsultationen bei zugelassenen Ärzten, Spezialisten und in Spitalambulatorien. Dazu gehören Diagnosen, Therapien und ärztlich verordnete Massnahmen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Tarifsystem TARMED bzw. dem Nachfolgesystem TARDOC.
Stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton. Bei medizinischer Notwendigkeit sind auch ausserkantonale Behandlungen gedeckt. Die Kosten werden über Fallpauschalen (SwissDRG) abgerechnet.
Alle auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführten Arzneimittel werden übernommen, sofern sie ärztlich verordnet sind. Generika werden bevorzugt erstattet – die Kostenbeteiligung kann bei Originalpräparaten höher ausfallen.
Schwangerschaftsvorsorge, Geburt (inkl. Kaiserschnitt), Nachkontrolle und Stillberatung sind vollständig gedeckt – ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Zudem werden zwei Ultraschalluntersuchungen und ein Pränataltest übernommen.
Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie Impfungen (gemäss Impfplan), gynäkologische Kontrollen und Screening-Programme sind in der Grundversicherung enthalten.
Trotz des breiten Leistungskatalogs gibt es Bereiche, die nicht oder nur teilweise gedeckt sind:
Für diese Lücken gibt es Zusatzversicherungen, die individuell abgeschlossen werden können.
Innerhalb der Grundversicherung bieten die meisten Kassen verschiedene Modelle an. Die Leistungen bleiben identisch – nur der Zugang zum Gesundheitssystem unterscheidet sich.
| Modell | Funktionsweise | Typischer Rabatt |
|---|---|---|
| Standard (TAR/freie Arztwahl) | Volle Wahlfreiheit bei Ärzten und Spitälern | Kein Rabatt |
| Hausarzt (HAM) | Fester Hausarzt als Erstanlaufstelle | 10–18 % |
| Telmed | Telefonische Erstberatung vor Arztbesuch | 12–25 % |
| HMO | Behandlung in einer HMO-Gruppenpraxis | 15–25 % |
| Apotheke | Apotheke als erste Anlaufstelle | 10–15 % |
Tipp: Ein Wechsel vom Standardmodell zum Telmed-Modell kann bei gleicher Kasse und gleicher Franchise eine Prämienreduktion von CHF 80–150 pro Monat bringen. Das sind bis zu CHF 1'800 weniger pro Jahr – ohne die Kasse zu wechseln.
Die Höhe Ihrer Prämie hängt von mehreren Faktoren ab:
Da alle Kassen denselben Leistungskatalog bieten, gibt es keinen sachlichen Grund, bei einer teuren Kasse zu bleiben. Der Wechsel ist einfach, risikolos und bringt sofort finanzielle Entlastung.
Eine detaillierte Anleitung mit Fristen, Vorlagen und Checkliste finden Sie in unserem Ratgeber zum Kassenwechsel.