Grundversicherung (OKP) in der Schweiz: Ihr umfassender Leitfaden

Grundwissen Aktualisiert: April 2026 Lesezeit: 10 Minuten

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist per Gesetz verpflichtet, sich bei einer anerkannten Krankenkasse grundzuversichern. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wesentliche: von den gedeckten Leistungen über die Versicherungsmodelle bis hin zu den Möglichkeiten, bei den Prämien zu sparen.

Die Versicherungspflicht: Wer muss sich versichern?

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) besteht für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine Versicherungspflicht. Das gilt für:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger
  • Ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung (B, C, L, F, N, S)
  • Grenzgänger (mit Optionsrecht in bestimmten Fällen)
  • Neugeborene (rückwirkend ab Geburt versichert)
  • Neuzuzüger (müssen sich innert 3 Monaten versichern)

Wer sich nicht fristgerecht anmeldet, wird von der kantonalen Behörde einer Kasse zugewiesen – in der Regel nicht der günstigsten. Es lohnt sich daher, aktiv zu vergleichen und selbst zu wählen.

Gedeckte Leistungen der OKP

Der Leistungskatalog ist im KVG abschliessend definiert und gilt für alle zugelassenen Krankenkassen identisch. Folgende Leistungen sind gedeckt:

Ärztliche Behandlungen

Konsultationen bei zugelassenen Ärzten, Spezialisten und in Spitalambulatorien. Dazu gehören Diagnosen, Therapien und ärztlich verordnete Massnahmen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Tarifsystem TARMED bzw. dem Nachfolgesystem TARDOC.

Spitalaufenthalte

Stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton. Bei medizinischer Notwendigkeit sind auch ausserkantonale Behandlungen gedeckt. Die Kosten werden über Fallpauschalen (SwissDRG) abgerechnet.

Medikamente

Alle auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführten Arzneimittel werden übernommen, sofern sie ärztlich verordnet sind. Generika werden bevorzugt erstattet – die Kostenbeteiligung kann bei Originalpräparaten höher ausfallen.

Mutterschaft

Schwangerschaftsvorsorge, Geburt (inkl. Kaiserschnitt), Nachkontrolle und Stillberatung sind vollständig gedeckt – ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Zudem werden zwei Ultraschalluntersuchungen und ein Pränataltest übernommen.

Prävention

Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie Impfungen (gemäss Impfplan), gynäkologische Kontrollen und Screening-Programme sind in der Grundversicherung enthalten.

Weitere gedeckte Leistungen

  • Physiotherapie (auf ärztliche Verordnung, max. 9 Sitzungen pro Verordnung)
  • Ergotherapie und Logopädie
  • Spitex-Pflege (ambulante Krankenpflege zu Hause)
  • Laboranalysen und Röntgenuntersuchungen
  • Rettung und Krankentransport (max. CHF 500/Jahr Rettung, 50 % Transport)
  • Kur- und Rehabilitationsaufenthalte (auf ärztliche Verordnung)
  • Psychotherapie (ärztliche Psychotherapie oder delegierte Psychotherapie)

Was die Grundversicherung nicht abdeckt

Trotz des breiten Leistungskatalogs gibt es Bereiche, die nicht oder nur teilweise gedeckt sind:

  • Zahnbehandlungen: Nur in Ausnahmefällen (z. B. Unfall, schwere Erkrankung)
  • Brillen und Kontaktlinsen: Nicht gedeckt für Erwachsene (Kinder: CHF 180/Jahr)
  • Alternativmedizin: Nur wenige Methoden (Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, TCM) durch zugelassene Ärzte
  • Halbprivat-/Privatabteilung im Spital: Nur allgemeine Abteilung gedeckt
  • Fitness und Wellness: Keine Beiträge
  • Auslandsbehandlungen: Nur Notfall, maximal doppelter Schweizer Tarif

Für diese Lücken gibt es Zusatzversicherungen, die individuell abgeschlossen werden können.

Versicherungsmodelle und Prämienrabatte

Innerhalb der Grundversicherung bieten die meisten Kassen verschiedene Modelle an. Die Leistungen bleiben identisch – nur der Zugang zum Gesundheitssystem unterscheidet sich.

ModellFunktionsweiseTypischer Rabatt
Standard (TAR/freie Arztwahl)Volle Wahlfreiheit bei Ärzten und SpitälernKein Rabatt
Hausarzt (HAM)Fester Hausarzt als Erstanlaufstelle10–18 %
TelmedTelefonische Erstberatung vor Arztbesuch12–25 %
HMOBehandlung in einer HMO-Gruppenpraxis15–25 %
ApothekeApotheke als erste Anlaufstelle10–15 %

Tipp: Ein Wechsel vom Standardmodell zum Telmed-Modell kann bei gleicher Kasse und gleicher Franchise eine Prämienreduktion von CHF 80–150 pro Monat bringen. Das sind bis zu CHF 1'800 weniger pro Jahr – ohne die Kasse zu wechseln.

So setzen sich die Prämien zusammen

Die Höhe Ihrer Prämie hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wohnkanton und Prämienregion: Die Schweiz ist in rund 40 Prämienregionen unterteilt. Städtische Gebiete haben tendenziell höhere Prämien als ländliche.
  • Alter: Drei Kategorien – Kinder (0–18), junge Erwachsene (19–25), Erwachsene (ab 26).
  • Franchisehöhe: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.
  • Versicherungsmodell: Alternative Modelle wie Telmed oder HMO gewähren Rabatte.
  • Unfalleinschluss: Angestellte mit mind. 8 Wochenstunden können den Unfallzusatz ausschliessen.

Grundversicherung wechseln – so einfach geht's

Da alle Kassen denselben Leistungskatalog bieten, gibt es keinen sachlichen Grund, bei einer teuren Kasse zu bleiben. Der Wechsel ist einfach, risikolos und bringt sofort finanzielle Entlastung.

  • Keine Gesundheitsprüfung – jede Kasse muss Sie aufnehmen
  • Keine Wartezeiten – lückenlose Weiterversicherung garantiert
  • Keine Nachteile – identische Leistungen bei allen Anbietern
  • Keine Kosten – der Wechsel ist gratis

Eine detaillierte Anleitung mit Fristen, Vorlagen und Checkliste finden Sie in unserem Ratgeber zum Kassenwechsel.

Jetzt Grundversicherung vergleichen

Finden Sie heraus, welche Kasse in Ihrem Kanton die tiefste Prämie bietet – bei exakt denselben Leistungen.

Gratis vergleichen →