Jedes Jahr im Herbst erhalten Millionen Schweizerinnen und Schweizer Post von ihrer Krankenkasse: die neuen Prämien fürs kommende Jahr. Und fast jedes Jahr steigen diese an. Die gute Nachricht: Sie sind nicht daran gebunden. Ein Wechsel der Grundversicherung ist Ihr gesetzlich verankertes Recht – und dank des einheitlichen Leistungskatalogs im KVG verlieren Sie dabei keinerlei medizinische Absicherung.
Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung (OKP) werden von jeder Kasse individuell berechnet und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt. Obwohl die Leistungen identisch sind, unterscheiden sich die Prämien massiv. In einigen Kantonen beträgt die Differenz zwischen günstigster und teuerster Kasse über CHF 340 pro Monat.
Das Bundesamt für Gesundheit bestätigt: Rund 2,3 Millionen Versicherte könnten durch einen Wechsel jährlich mehrere Hundert bis Tausend Franken sparen. Trotzdem wechseln weniger als 10 % der Bevölkerung ihre Kasse.
Praxisbeispiel: Beatrice, 42, aus dem Kanton Solothurn, zahlte 2025 monatlich CHF 498 bei ihrer bisherigen Kasse (Standardmodell, Franchise CHF 300). Nach dem Vergleich wechselte sie zu einer Kasse mit Hausarztmodell und Franchise CHF 2'500. Neue Prämie: CHF 275 pro Monat. Jährliche Ersparnis: CHF 2'676.
Die Einhaltung der Fristen ist beim Kassenwechsel entscheidend. Wer auch nur einen Tag zu spät kündigt, bleibt ein weiteres Jahr beim bisherigen Versicherer.
| Anlass | Frist | Wechsel per |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung (Franchise ≤ CHF 500) | 30. November | 1. Januar |
| Ordentliche Kündigung (Franchise ≥ CHF 1'000) | 30. November oder 30. Juni | 1. Januar oder 1. Juli |
| Ausserordentliche Kündigung (Prämienerhöhung) | Letzter Tag des Monats vor Inkrafttreten | Nächster Monatserster |
| Umzug in anderen Kanton | Innerhalb von 3 Monaten | Flexibel |
Wichtig: Die Kündigung muss bis zum Stichtag bei der Krankenkasse eingetroffen sein – nicht bloss abgeschickt. Rechnen Sie mit der Postlaufzeit und verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben (A-Post Plus oder eingeschriebener Brief).
Nutzen Sie unseren kostenlosen Prämienrechner, um alle zugelassenen Kassen in Ihrem Kanton zu durchsuchen. Geben Sie Ihre PLZ, Ihr Geburtsdatum, die gewünschte Franchise und das bevorzugte Versicherungsmodell ein.
Vergleichen Sie nicht nur den Preis. Achten Sie auch auf:
Beantragen Sie bei der neuen Wunschkasse eine Aufnahme. Die Grundversicherung kennt keinen Aufnahmevorbehalt – Sie müssen akzeptiert werden. Die Bestätigung erhalten Sie in der Regel innert 5–10 Arbeitstagen.
Erst wenn die Aufnahmebestätigung vorliegt, kündigen Sie bei der alten Kasse. So verhindern Sie eine Versicherungslücke. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten: Ihren vollständigen Namen, die Versichertennummer, das gewünschte Kündigungsdatum und Ihre Unterschrift.
Reichen Sie alle offenen Rechnungen und Belege noch bei der bisherigen Kasse ein. Ab dem 1. Januar (oder 1. Juli bei hoher Franchise) sind Sie bei der neuen Kasse versichert. Die Versichertenkarte erhalten Sie automatisch.
Ein korrektes Kündigungsschreiben ist kurz, eindeutig und enthält alle relevanten Informationen. Hier ein Muster:
Betreff: Kündigung Grundversicherung OKP
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) per [Datum, z. B. 31. Dezember 2026] ordentlich. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.
Versichertennummer: [Ihre Nummer]
Name: [Ihr vollständiger Name]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]
Freundliche Grüsse
[Ihre Unterschrift]
Tipps:
Bei einem Kantonswechsel haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Sie können innerhalb von drei Monaten nach dem Umzug die Kasse wechseln. Da die Prämien kantonal berechnet werden, lohnt sich ein Vergleich am neuen Wohnort besonders.
Neugeborene müssen innert drei Monaten bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab Geburt. Eltern können für das Kind eine andere Kasse wählen als für sich selbst – vergleichen Sie also speziell die Kindertarife.
Während des Militär- oder Zivildienstes besteht eine Unfalldeckung durch die Militärversicherung. In dieser Zeit können Sie den Unfallzusatz in der Krankenkasse sistieren und dadurch die Prämie senken.
Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung sind zwei getrennte Verträge, die unabhängig voneinander bestehen können. Das bedeutet: