Krankenkasse wechseln in der Schweiz – vollständige Anleitung 2026

Anleitung Aktualisiert: April 2026 Lesezeit: 9 Minuten

Jedes Jahr im Herbst erhalten Millionen Schweizerinnen und Schweizer Post von ihrer Krankenkasse: die neuen Prämien fürs kommende Jahr. Und fast jedes Jahr steigen diese an. Die gute Nachricht: Sie sind nicht daran gebunden. Ein Wechsel der Grundversicherung ist Ihr gesetzlich verankertes Recht – und dank des einheitlichen Leistungskatalogs im KVG verlieren Sie dabei keinerlei medizinische Absicherung.

Warum wechseln? Die wirtschaftlichen Argumente

Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung (OKP) werden von jeder Kasse individuell berechnet und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt. Obwohl die Leistungen identisch sind, unterscheiden sich die Prämien massiv. In einigen Kantonen beträgt die Differenz zwischen günstigster und teuerster Kasse über CHF 340 pro Monat.

Das Bundesamt für Gesundheit bestätigt: Rund 2,3 Millionen Versicherte könnten durch einen Wechsel jährlich mehrere Hundert bis Tausend Franken sparen. Trotzdem wechseln weniger als 10 % der Bevölkerung ihre Kasse.

Praxisbeispiel: Beatrice, 42, aus dem Kanton Solothurn, zahlte 2025 monatlich CHF 498 bei ihrer bisherigen Kasse (Standardmodell, Franchise CHF 300). Nach dem Vergleich wechselte sie zu einer Kasse mit Hausarztmodell und Franchise CHF 2'500. Neue Prämie: CHF 275 pro Monat. Jährliche Ersparnis: CHF 2'676.

Fristen und Termine im Überblick

Die Einhaltung der Fristen ist beim Kassenwechsel entscheidend. Wer auch nur einen Tag zu spät kündigt, bleibt ein weiteres Jahr beim bisherigen Versicherer.

AnlassFristWechsel per
Ordentliche Kündigung (Franchise ≤ CHF 500)30. November1. Januar
Ordentliche Kündigung (Franchise ≥ CHF 1'000)30. November oder 30. Juni1. Januar oder 1. Juli
Ausserordentliche Kündigung (Prämienerhöhung)Letzter Tag des Monats vor InkrafttretenNächster Monatserster
Umzug in anderen KantonInnerhalb von 3 MonatenFlexibel

Wichtig: Die Kündigung muss bis zum Stichtag bei der Krankenkasse eingetroffen sein – nicht bloss abgeschickt. Rechnen Sie mit der Postlaufzeit und verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben (A-Post Plus oder eingeschriebener Brief).

Der Wechsel Schritt für Schritt

Schritt 1: Prämien vergleichen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Prämienrechner, um alle zugelassenen Kassen in Ihrem Kanton zu durchsuchen. Geben Sie Ihre PLZ, Ihr Geburtsdatum, die gewünschte Franchise und das bevorzugte Versicherungsmodell ein.

Schritt 2: Passende Kasse auswählen

Vergleichen Sie nicht nur den Preis. Achten Sie auch auf:

  • Verfügbare Versicherungsmodelle (Telmed, Hausarzt, HMO)
  • Qualität der Online-Plattform und App
  • Erreichbarkeit des Kundendienstes
  • Rechnungsabwicklung und Zahlungsoptionen

Schritt 3: Offerte anfordern

Beantragen Sie bei der neuen Wunschkasse eine Aufnahme. Die Grundversicherung kennt keinen Aufnahmevorbehalt – Sie müssen akzeptiert werden. Die Bestätigung erhalten Sie in der Regel innert 5–10 Arbeitstagen.

Schritt 4: Bisherige Kasse kündigen

Erst wenn die Aufnahmebestätigung vorliegt, kündigen Sie bei der alten Kasse. So verhindern Sie eine Versicherungslücke. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten: Ihren vollständigen Namen, die Versichertennummer, das gewünschte Kündigungsdatum und Ihre Unterschrift.

Schritt 5: Übergang abschliessen

Reichen Sie alle offenen Rechnungen und Belege noch bei der bisherigen Kasse ein. Ab dem 1. Januar (oder 1. Juli bei hoher Franchise) sind Sie bei der neuen Kasse versichert. Die Versichertenkarte erhalten Sie automatisch.

Kündigungsschreiben: Vorlage und Tipps

Ein korrektes Kündigungsschreiben ist kurz, eindeutig und enthält alle relevanten Informationen. Hier ein Muster:

Betreff: Kündigung Grundversicherung OKP

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) per [Datum, z. B. 31. Dezember 2026] ordentlich. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.

Versichertennummer: [Ihre Nummer]
Name: [Ihr vollständiger Name]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]

Freundliche Grüsse
[Ihre Unterschrift]

Tipps:

  • Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben (A-Post Plus)
  • Bewahren Sie den Versandbeleg als Nachweis auf
  • Kündigen Sie mindestens 7 Tage vor Fristablauf
  • Manche Kassen akzeptieren auch eine Kündigung per E-Mail – prüfen Sie die AGB

Sonderfälle: Umzug, Geburt, Militär

Umzug in einen anderen Kanton

Bei einem Kantonswechsel haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Sie können innerhalb von drei Monaten nach dem Umzug die Kasse wechseln. Da die Prämien kantonal berechnet werden, lohnt sich ein Vergleich am neuen Wohnort besonders.

Geburt eines Kindes

Neugeborene müssen innert drei Monaten bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab Geburt. Eltern können für das Kind eine andere Kasse wählen als für sich selbst – vergleichen Sie also speziell die Kindertarife.

Militärdienst und Zivildienst

Während des Militär- oder Zivildienstes besteht eine Unfalldeckung durch die Militärversicherung. In dieser Zeit können Sie den Unfallzusatz in der Krankenkasse sistieren und dadurch die Prämie senken.

Zusatzversicherung beim Wechsel

Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung sind zwei getrennte Verträge, die unabhängig voneinander bestehen können. Das bedeutet:

  • Sie können die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung beim bisherigen Anbieter behalten.
  • Sie können beide gleichzeitig wechseln – aber Achtung: Die neue Zusatzversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung.
  • Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst, wenn der neue Anbieter Sie akzeptiert hat.

Checkliste: Alles auf einen Blick

  • Prämien im Oktober vergleichen (neue Tarife ab Ende September)
  • Günstigere Kasse identifizieren und Offerte anfordern
  • Aufnahmebestätigung der neuen Kasse abwarten
  • Kündigung per Einschreiben bis 30. November versenden
  • Kündigungsbestätigung der alten Kasse einfordern
  • Offene Rechnungen noch bei der alten Kasse einreichen
  • Versichertenkarte der neuen Kasse kontrollieren
  • Arbeitgeber und Arztpraxis über die neue Kasse informieren
  • Prämienverbilligung ggf. bei der Gemeinde umleiten lassen

Bereit für den Wechsel?

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