Prämienverbilligung (IPV): Finanzielle Entlastung bei den Krankenkassenprämien

Finanzierung Aktualisiert: April 2026 Lesezeit: 8 Minuten

Die Krankenkassenprämien belasten viele Haushalte in der Schweiz erheblich. Um Personen und Familien mit bescheidenem Einkommen zu entlasten, gibt es die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Rund 2,2 Millionen Menschen in der Schweiz profitieren davon – doch viele Anspruchsberechtigte verzichten unwissentlich auf diese Unterstützung.

Grundlagen der Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung ist im KVG (Art. 65) verankert. Der Bund beteiligt sich an den Kosten, die Umsetzung liegt jedoch bei den Kantonen. Deshalb unterscheiden sich die Einkommensgrenzen, die Höhe der Verbilligung und das Antragsverfahren von Kanton zu Kanton erheblich.

Das Ziel: Die Krankenkassenprämie soll keinen unverhältnismässigen Anteil des Haushaltsbudgets verschlingen. In vielen Kantonen gilt die Faustregel, dass die Prämie nicht mehr als 8–10 % des verfügbaren Einkommens betragen soll.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich können folgende Personengruppen von der IPV profitieren:

  • Einzelpersonen mit einem steuerbaren Einkommen unter ca. CHF 42'000–56'000 (je nach Kanton)
  • Familien mit einem Haushaltseinkommen unter ca. CHF 72'000–95'000 (je nach Kanton und Kinderzahl)
  • Junge Erwachsene in Ausbildung (18–25 Jahre) mit eigenem tiefem Einkommen
  • Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten die Prämienverbilligung automatisch
  • Sozialhilfeempfänger – die Prämien werden in der Regel vollständig übernommen

Praxisbeispiel: Die alleinerziehende Elena aus dem Kanton Waadt verdient als Teilzeitkraft CHF 48'000 steuerbares Einkommen. Für sich und ihre Tochter (12) erhält sie eine jährliche Prämienverbilligung von CHF 4'680 – das entspricht CHF 390 pro Monat weniger an Krankenkassenprämien.

Kantonale Unterschiede

Da die Kantone die IPV eigenständig regeln, gibt es beträchtliche Unterschiede:

KantonMax. Einkommen (Einzelperson)Max. Einkommen (Familie 4 Pers.)Antrag nötig?
Zürichca. CHF 54'000ca. CHF 90'000Automatisch
Bernca. CHF 42'000ca. CHF 72'000Ja, aktiv
Luzernca. CHF 48'000ca. CHF 82'000Automatisch
Basel-Stadtca. CHF 50'000ca. CHF 85'000Automatisch
St. Gallenca. CHF 44'000ca. CHF 76'000Automatisch
Waadtca. CHF 52'000ca. CHF 88'000Ja, aktiv
Genfca. CHF 56'000ca. CHF 95'000Automatisch
Solothurnca. CHF 43'000ca. CHF 74'000Ja, aktiv

Richtwerte für 2026, gerundet. Tatsächliche Grenzen hängen von Vermögen, Kinderzahl und weiteren Faktoren ab.

Kantone mit aktivem Antragsverfahren

In den Kantonen Bern, Waadt, Solothurn, Wallis, Jura und Freiburg müssen Anspruchsberechtigte den Antrag selbst einreichen. Die Fristen liegen typischerweise zwischen März und Juni. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch für das gesamte Jahr.

Kantone mit automatischer Zusprechung

In den meisten Kantonen (u. a. Zürich, Luzern, Basel, Aargau, St. Gallen, Genf) wird die Prämienverbilligung automatisch auf Basis der Steuerdaten berechnet und direkt an die Krankenkasse überwiesen. Sie müssen nichts unternehmen – ausser Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen.

So beantragen Sie die IPV

1

Anspruch prüfen

Informieren Sie sich auf der Website Ihres kantonalen Sozialversicherungsamts oder Ihrer Gemeinde, ob Sie die Einkommensgrenze unterschreiten. Massgebend ist in der Regel das steuerbare Einkommen des Vorjahres.

2

Antrag einreichen (falls nötig)

In Kantonen mit aktivem Verfahren füllen Sie das offizielle Antragsformular aus. Beilegen: Kopie der letzten Steuerveranlagung, aktuelle Krankenkassenpolice und ggf. Lohnausweis.

3

Entscheid abwarten

Die Bearbeitung dauert je nach Kanton 4–12 Wochen. Bei positivem Entscheid wird die Prämienverbilligung direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen.

4

Prämie anpassen lassen

Ihre Krankenkasse verrechnet den IPV-Beitrag automatisch mit Ihrer monatlichen Prämie. Sie bezahlen nur noch den verbleibenden Restbetrag.

Wie hoch ist die Verbilligung?

Die Höhe der IPV hängt ab von Ihrem Einkommen, dem Kanton, der Anzahl Familienmitglieder und der Referenzprämie. Einige Beispiele:

Einzelperson, Kt. Aargau

Steuerbares Einkommen: CHF 36'000
Jährliche IPV: ca. CHF 2'340
Monatliche Entlastung: CHF 195

Ehepaar mit 2 Kindern, Kt. Zürich

Steuerbares Einkommen: CHF 68'000
Jährliche IPV: ca. CHF 5'160
Monatliche Entlastung: CHF 430

Studierende, Kt. Bern

Steuerbares Einkommen: CHF 12'000
Jährliche IPV: ca. CHF 3'480
Monatliche Entlastung: CHF 290

Alleinerziehend, 1 Kind, Kt. Luzern

Steuerbares Einkommen: CHF 44'000
Jährliche IPV: ca. CHF 3'060
Monatliche Entlastung: CHF 255

IPV und Kassenwechsel kombinieren – doppelt sparen

Die Prämienverbilligung und ein Krankenkassenwechsel ergänzen sich optimal. So maximieren Sie Ihre Ersparnis:

  1. Zuerst die günstigste Kasse wählen: Auch mit IPV lohnt sich ein Wechsel. Die Verbilligung deckt einen Teil der Prämie – den Rest tragen Sie selbst. Je tiefer die Restprämie, desto besser.
  2. IPV nach Kassenwechsel anpassen lassen: Informieren Sie Ihr kantonales Amt über den Wechsel, damit die IPV-Zahlung an die neue Kasse umgeleitet wird.
  3. Versicherungsmodell optimieren: Ein Telmed- oder Hausarztmodell senkt die Prämie zusätzlich – und die IPV basiert auf der Referenzprämie, nicht auf Ihrer tatsächlichen Prämie. Das bedeutet: Sie profitieren doppelt.

Rechenbeispiel: Petra aus dem Kanton Thurgau erhält CHF 2'520 IPV pro Jahr. Durch einen Kassenwechsel senkt sie ihre Jahresprämie um CHF 1'680. Zusammen spart sie CHF 4'200 pro Jahr gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Prämie senken und IPV nutzen

Kombinieren Sie den Kassenwechsel mit der Prämienverbilligung für maximale Entlastung.

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