Die Geburt eines Kindes verändert alles – auch die Versicherungssituation. In der Schweiz muss jedes Neugeborene innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Wer vorausschauend handelt, erledigt die Anmeldung bereits vor der Geburt und sichert sich damit entscheidende Vorteile bei den Zusatzversicherungen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Die Dreimonatsfrist: Warum sie so wichtig ist
Das KVG schreibt vor, dass jedes in der Schweiz wohnhafte Kind innert drei Monaten nach der Geburt obligatorisch krankenversichert sein muss. Die Versicherungspflicht beginnt rückwirkend ab dem Geburtstag. Wer die Frist einhält, geniesst nahtlosen Versicherungsschutz vom ersten Atemzug an.
Wird die Frist versäumt, droht zwar kein Versicherungsloch – die Gemeinde ordnet das Kind einer Kasse zu. Allerdings verlieren Eltern in diesem Fall die Wahlfreiheit und können nicht mehr von günstigen Prämien oder bevorzugten Zusatzversicherungen profitieren.
Vorgeburtliche Anmeldung: Der kluge Vorsprung
Nahezu alle Schweizer Krankenkassen bieten die Möglichkeit einer vorgeburtlichen Anmeldung an. Dabei melden Sie Ihr ungeborenes Kind bereits während der Schwangerschaft bei der gewünschten Kasse an – üblicherweise ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Der entscheidende Vorteil betrifft die Zusatzversicherungen. Bei einer vorgeburtlichen Anmeldung wird das Kind ohne Gesundheitsprüfung in die Zusatzversicherungen aufgenommen. Das Risiko eines Vorbehalts oder einer Ablehnung entfällt vollständig, da noch kein Gesundheitszustand des Kindes bekannt ist.
Wird das Kind hingegen erst nach der Geburt angemeldet, kann der Versicherer für Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangen. Bei Frühgeburten, angeborenen Erkrankungen oder Komplikationen während der Geburt kann dies zu Vorbehalten oder sogar Ablehnungen führen.
Die richtige Kasse für Ihr Baby
Eltern müssen ihr Kind nicht bei derselben Krankenkasse versichern, bei der sie selbst versichert sind. Es steht jedem frei, für das Neugeborene eine andere Kasse zu wählen – und das kann sich finanziell durchaus lohnen.
Kinderprämien vergleichen
Die Prämien für Kinder variieren zwischen den Versicherern erheblich. Je nach Kanton und Kasse liegen die monatlichen Grundversicherungsprämien für Kinder zwischen 80 und 140 Franken. Bei einem Unterschied von 50 Franken pro Monat ergibt sich über die gesamte Kindheit (0 bis 18 Jahre) eine Ersparnis von rund 10 800 Franken – ein Betrag, den man nicht leichtfertig verschenken sollte.
Wichtig: Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Ein günstigerer Anbieter bedeutet also keinen Leistungsverzicht.
Franchise bei Kindern
Für Kinder bis 18 Jahre gilt in der Grundversicherung keine Franchise, wenn die Eltern die Franchise auf null setzen. Alternativ können Franchisestufen von 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken gewählt werden, wobei die maximale Franchise 600 Franken beträgt (gegenüber 2500 Franken bei Erwachsenen). Der Selbstbehalt liegt bei 10 Prozent, maximal 350 Franken pro Jahr.
Da Kleinkinder häufig zum Arzt müssen – Routineuntersuchungen, Impfungen, Kinderkrankheiten – empfehlen die meisten Experten die tiefste Franchise von null Franken. Die Prämienersparnis bei einer höheren Franchise fällt bei Kindern vergleichsweise gering aus und steht in keinem guten Verhältnis zum Risiko.
Sinnvolle Zusatzversicherungen für Kinder
Während bei Erwachsenen die Frage nach Zusatzversicherungen individuell abgewogen werden sollte, gibt es für Kinder einige Produkte, die fast immer empfehlenswert sind:
Zahnversicherung
Kieferorthopädische Korrekturen gehören zu den kostspieligsten Behandlungen im Kindesalter. Eine Zahnspange kann zwischen 6000 und 15 000 Franken kosten. Eine Zahnversicherung, die bei Geburt abgeschlossen wird, kostet dagegen nur wenige Franken pro Monat und deckt einen erheblichen Teil dieser Kosten. Da bei der vorgeburtlichen Anmeldung keine Vorbehalte möglich sind, ist der Abschluss besonders günstig.
Komplementärmedizin
Viele Eltern setzen bei ihren Kindern auf sanfte Heilmethoden wie Osteopathie, Homöopathie oder Craniosacral-Therapie. Diese werden von der Grundversicherung nur eingeschränkt übernommen. Eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin schliesst diese Lücke und kostet für Kinder typischerweise 10 bis 25 Franken pro Monat.
Spitalzusatzversicherung
Eine Spitalzusatzversicherung für Kinder ist weniger dringlich als für Erwachsene, kann aber sinnvoll sein. Die halbprivate Versicherung ermöglicht es einem Elternteil, im Spital beim Kind zu übernachten – ein Aspekt, der bei einem Spitalaufenthalt des Kindes emotional von grosser Bedeutung ist. Die Prämien sind im Kindesalter mit 20 bis 50 Franken pro Monat vergleichsweise tief.
Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen
Sämtliche vom BAG empfohlenen Impfungen werden von der Grundversicherung übernommen. Dazu gehören die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B und weitere. Die Kosten unterliegen der normalen Kostenbeteiligung – mit Franchise null fallen lediglich zehn Prozent Selbstbehalt an.
Die sieben pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen in den ersten Lebensjahren sind ebenfalls Pflichtleistungen der Grundversicherung. Sie umfassen die Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung, Hör- und Sehtests sowie Beratung der Eltern.
Prämienverbilligung für Familien
In sämtlichen Kantonen existieren Prämienverbilligungsprogramme, die Familien mit mittlerem und tiefem Einkommen unterstützen. Kinder erhalten in vielen Kantonen eine vollständige Prämienverbilligung – die Grundversicherung wird also komplett vom Kanton bezahlt.
Die Einkommensgrenzen und Berechnungsmethoden unterscheiden sich je nach Kanton stark. In einigen Kantonen profitieren Familien mit einem steuerbaren Einkommen von bis zu 80 000 Franken von einer Teilverbilligung. Es lohnt sich, bei der zuständigen kantonalen Stelle nachzufragen – viele Familien verschenken Ansprüche, weil sie nicht wissen, dass sie berechtigt wären.
Unfallversicherung für Kinder
Kinder, die nicht erwerbstätig sind, müssen über die Krankenkasse auch gegen Unfall versichert sein. Die Unfalldeckung ist in der Grundversicherungsprämie für Kinder standardmässig enthalten und muss nicht separat abgeschlossen werden.
Anders als bei Erwachsenen, die bei einer Erwerbstätigkeit von mehr als acht Stunden pro Woche über den Arbeitgeber unfallversichert sind, besteht bei Kindern keine Möglichkeit, die Unfalldeckung auszuschliessen und so die Prämie zu senken.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu lange warten: Die vorgeburtliche Anmeldung sollte spätestens im siebten Schwangerschaftsmonat erfolgen, um genügend Bearbeitungszeit zu haben.
- Nur die eigene Kasse prüfen: Vergleichen Sie mindestens drei bis fünf Anbieter – die Preisunterschiede bei Kinderprämien sind beträchtlich.
- Zusatzversicherungen vergessen: Wer die Zahnversicherung erst mit sechs Jahren abschliesst, riskiert Vorbehalte bei bereits sichtbaren Fehlstellungen.
- Geschwisterrabatt übersehen: Viele Kassen gewähren ab dem zweiten Kind einen Rabatt auf die Grundversicherungsprämie.
- Prämienverbilligung nicht beantragen: Der Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden – keine Kasse zahlt automatisch zurück.
Fazit: Vorsorge beginnt vor der Geburt
Die Versicherung Ihres Babys verdient dieselbe Sorgfalt wie die Wahl des Namens. Nutzen Sie die vorgeburtliche Anmeldung, um Ihrem Kind vorbehaltfreien Zugang zu allen Zusatzversicherungen zu sichern, und vergleichen Sie die Kinderprämien verschiedener Kassen gründlich. Auf krankenkassen-preisvergleich.ch finden Sie die aktuelle Übersicht aller Anbieter – kostenlos und unverbindlich.